Leistungen

Icon Behandlungspflege (Spritze)
Behandlungspflege
Icon Grundpflege (Kochtopf)
Grundpflege
Icon Betreuungsleistung
Betreuungsleistung
Icon Haushaltshilfe
Haushaltshilfe
Icon Verhinderungshilfe (Koffer)
Verhinderungspflege
Icon Pflegeberatung
Pflegeberatung
Icon Behandlungspflege (Spritze)

Behandlungspflege nach SGB V

Ihr Arzt hat Ihnen Behandlungspflege verordnet? Darunter versteht man medizinische Maßnahmen, die von ausgebildeten Fachkräften durch­ge­führt werden. Das soll beispielsweise einen Krankenhausaufenthalt ver­hindern.
 
Zu diesen Maßnahmen gehören:

  • tägliche Medikamentengabe oder wöchentliches Stellen von Medikamenten
  • Blutzuckermessung / Insulingabe
  • Injektionen
  • Wundversorgung – Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Kompressionstherapie
  • Spezielle Krankenbeobachtung
Icon Grundpflege (Kochtopf)

Grundpflege nach SGB XI

Auch die Grundpflege wird Ihnen von Ihrem Arzt verordnet. Sie unterstützt bei alltäglich wiederkehrenden Tätigkeiten. Damit erhalten pflegebedürftige Personen Unterstützung bei der Grundversorgung.

Zu diesen Maßnahmen gehören:

  • Aktivierende Pflege
  • Hilfe bei der Ernährung
  • Förderung der Bewegung
Icon Betreuungsleistung

Betreuungsleistungen (§ 45 SGB XI)

Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Zu diesen Maßnahmen gehören:

  • Gespräche, Spaziergänge
  • Besorgen von Rezepten und Verordnungen
Icon Haushaltshilfe

Hilfen bei der Haushaltsführung

  • Reinigung der Wohnung
  • Vorratseinkauf
  • Waschen und Pflegen der Wäsche
Icon Verhinderungshilfe (Koffer)

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Wenn Sie einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegen, aber zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger unter Umständen Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege.

Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson.

Icon Pflegeberatung

Pflegeberatungsgespräche nach (§ 37.3 SGB XI)

Ein regelmäßiger Beratungseinsatz ist bei Pflegebedürftigen welche ausschließlich von Angehörigen gepflegt werden und Pflegegeld beziehen verpflichtend.

Für Pflegegrad 2 und 3 findet die Beratung alle sechs Monate statt. Für Pflegegrad 4 und 5 ist die Beratung alle drei Monate.